Es ist bekannt und dringend: Die Armee benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben mehr Geld. Der Ständerat hat am Montag den Zahlungsrahmen für die Armee in den Jahren 2025 bis 2028, im Vergleich zum bundesrätlichen Antrag, um vier Milliarden Franken auf 29,8 Milliarden Franken erhöht und das Rüstungsprogramm um 660 Millionen Franken aufgestockt. Vorgängig hat er aber den 15 Milliarden Franken-Spezialfonds für die Armee und den Wiederaufbau in der Ukraine – unter Missachtung der Schuldenbremse – abgelehnt. Die Annahme das «Kuhhandels» wäre ein Dammbruch für alle weiteren Wünsche und Begehrlichkeiten des Parlamentes gewesen, um sie nicht über den ordentlichen Finanzhaushalt finanzieren zu müssen. Der Verfassungsauftrag «Verteidigung» muss innerhalb des Rahmens der ebenfalls verfassungsrechtlich festgelegten Schuldenbremse erfüllt werden.
Die schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben im Zahlungsrahmen bis 2028 mit dem Ziel 1% des BIP per 2030 ist erfreulich und würde – sollte auch der Zweitrat zustimmen – die notwendigen Investitionen für die Armee ermöglichen.
Die Mehrheit des Ständerats hat auf Antrag von Ständerat Benjamin Mühlemann (FDP Glarus) nicht nur lediglich höhere Ausgaben für die Armee beschlossen, sondern auch aufgezeigt, wo diese kompensiert werden können: Zwei der zusätzlichen vier Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre soll der Bund bei der Entwicklungshilfe einsparen, für die bisher gesamthaft 11,2 Milliarden Franken vorgesehen sind. Ein Drittel soll kompensiert werden beim Bundespersonal sowie bei grossen Finanzbeschlüssen für Bereiche wie Landwirtschaft, Kultur oder Bildung und Forschung. 15 Prozent der Mehrausgaben soll das Verteidigungsdepartement selbst bei den internen Personal- und Betriebskosten auffangen.
Der gestrige Entscheid zur Budgeterhöhung ist trotz des Ständerats-Ja noch längst nicht in trockenen Tüchern. Wenn es um konkrete Einsparungen in den verschiedenen Bereichen geht, ist das Parlament immer wieder davor zurückgeschreckt. Nach wie vor müssen Parlament und Bundesrat einen Weg finden, im Finanzhaushalt genug Platz für die Armee zu finden, sodass die beiden Verfassungsgrundsätze (Landesverteidigung und Schuldenbremse) gleichermassen berücksichtigt werden.
Aber der Ständeratsbeschluss ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Für den sich die Allianz Sicherheit Schweiz hinter den Kulissen eingesetzt hat.
In diesem Zusammenhang erinnern wir an das anlässlich unserer letzten Generalversammlung gehaltene Referat von alt Bundesrat Kaspar Villiger. Seine interessanten Ausführungen sind unterlegt von seinen Erfahrungen als ehemaliger Vorsteher des Militärdepartements (1989 – 1996) und Finanzminister (1996 – 2003). Ich lade Sie ein, das Referat von alt Bundesrat Villiger zu lesen oder sich das Referat und das anschliessende Podium anzusehen. Gerne stellen wir Ihnen die Videoaufzeichnung unseres Sicherheitspodiums mit dem Referat von alt Bundesrat Kaspar Villiger zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Nachschauen des Referats.